AGB Klausel für Annahmeverweigerung

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AGB Klausel für Annahmeverweigerung

Beitragvon Smitty » Mi 25. Mär 2015, 13:18

Da ich mich regelmäßig mit Nachnahme Kunden rumstreite, die die Annahme von Lieferungen verweigern, wollte ich mal nachfragen, wie ihr das so handhabt.

Meines Wissens nach ist die Rechtslage ja folgende:
Kunde bestellt per Nachnahme. Ich liefere die Ware. Kunde schickt am nächsten Tag den Widerruf per Mail und verweigert die Annahme.
Rechtslage: Ich bleibe auf den Portokosten sitzen, die ich bereits bezahlt habe - richtig?

Wie wäre es, wenn der Kunde nicht Widerrufen hat, sondern nur die Annahme verweigert? Durch die Verweigerung selbst entstehen mir an sich keine Kosten, jedoch habe ich ja die Versandkosten zum Kunden bezahlt. Bleibe ich immer darauf sitzen?

Grundsätzlich mache ich es bei NN Bestellungen immer so, dass ich nach der Bestellung immer nochmal eine Mail zur Bestätigung der Bestellung schicke, die ich mir nochmal beantworten lasse. Leider gibt es aber trotzdem Idioten, die nach der Bestätigung noch verweigern.

Gibt es eine rechtlich einwandfreie Klausel die ich in den AGB einbauen kann, etwas in der Form "Bei Annahmeverweigerung hat der Kunde die Kosten des Hintransports zu bezahlen"?

Schonmal vielen Dank für eure Meinungen!
Smitty
 
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Re: AGB Klausel für Annahmeverweigerung

Beitragvon bonsai » Mi 25. Mär 2015, 16:15

Hab ich in Netzt gefunden

Das kommt sehr darauf an, warum die Annahme verweigert wird. Wird die Ware zurückgewiesen, da sie mangelhaft ist, so trägt der Verkäufer die Kosten der Versendung alleine.
Weist der Käufer die Ware hingegen aus anderen Gründen zurück, zum Beispiel weil er die Ware doch nicht mehr haben möchte, so gerät er in Annahmeverzug. Dann ist er nach § 304 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet die Mehraufwendungen zu ersetzen, die dem Verkäufer entstanden sind, da er die Sache nicht abgenommen hat. Dazu zählen sämtliche Kosten, die für das erste – erfolglose – Angebot angefallen sind. Dazu zählen dann die angefallenen Hin- und Rücksendekosten. Die Kosten für das erneute Versenden sind hingegen nicht erfasst.

Eine Besonderheit besteht jedoch noch, wenn der Käufer als Privatmann die Ware im Fernabsatz von einem gewerblichen Unternehmer kauft. Damit sind die Fälle gemeint, in denen ausschließlich Telekommunikationsmittel zum Vertragsschluss eingesetzt werden (z. B. E-Mail, Internet, Kataloge, Telefon etc.). Dann steht dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Dieses kann willkürlich ausgeübt werden und zwar auch dann, wenn die Ware nicht mangelhaft sondern einwandfrei ist. Dieses Recht kann auch stillschweigend dadurch ausgeübt werden, indem die Ware zurückgesandt wird. In diesen Fällen hat der Käufer weder die Hinsende- noch die Rücksendekosten zu tragen (LG Hamburg vom 02.12.2005, Az.: 406 O 127/05). Hinsichtlich der Hinsendekosten ist zwar noch Uneinigkeit in der Rechtsprechung auszumachen, jedoch zeichnet sich ab, dass der Käufer auch diese Kosten nicht zu übernehmen hat. Derzeit befasst sich der EuGH mit dieser Frage.


Da das aber schon etwas älter ist, wirst Du Event. einen Anwalt fragen müssen was Du da machen kannst
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Re: AGB Klausel für Annahmeverweigerung

Beitragvon Bikergate » Sa 28. Mär 2015, 06:55

Nachnahme biete ich garnicht mehr an. Das angesprochene Problem hatte ich auch und habe es entfernt.
Nur noch Vorauskasse.
Pitterl
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Re: AGB Klausel für Annahmeverweigerung

Beitragvon schokoladentiger69 » Sa 28. Mär 2015, 17:34

War es nicht aber so, dass man nicht nur eine Zahlungsart anbieten darf, wo der Kunde in Vorleistung gehen muss? Ich meine mich da an irgendein Urteil zu erinnern...müsste man im Zweifel mal googlen.
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Re: AGB Klausel für Annahmeverweigerung

Beitragvon mmaass » Mi 1. Apr 2015, 10:32

Eine rechtlich einwandfreie Klausel gibt es nicht und man sollte da auch nichts eintragen, da diese Abmahnung recht hoch wird.

Generell kann man nur klagen und dies lohnt sich dann noch viel weniger, schon allein wegen des Aufwands.
Daher entweder Nachnahme abschalten oder so gestalten, dass es trotzdem lohnt.
Ich schalte es zu Weihnachten immer ab, da dann die meisten Rücksendungen kommen. Ansonsten lohnt es sich auch trotz der Verweigerung, somit nehme ich das hin, so lange es Wirtschaftlich ist.
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