Das Neue Kaufrecht ab 01.01.2022 //Wichtig! EILT!
Verfasst: Di 23. Nov 2021, 11:45
Das Neue Kaufrecht ab 2022 sieht vor, dass im B2C-Verkauf für gebrauchte Waren die Gewährleistungsfrist nur dann auf ein Jahr verkürzt werden kann, wenn darüber im ShopSystem eigens informiert und dies ausdrücklich und gesondert nach § 476 Abs. 2 BGB vereinbart werden kann, beispielsweise durch den Einbau einer nicht voreingestellten Checkbox oder einer ähnlichen Schaltfläche.
Wer bitte kann helfen, wie und wo das zu realisieren ist?
Gruß Retinot
Wer bitte kann helfen, wie und wo das zu realisieren ist?
Gruß Retinot