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Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Fr 16. Mai 2008, 07:59
von mmaass
Am 4. April 2008 hat die Bundesregierung die Fünfte Verordnung zur Novellierung der Verpackungsverordnung (VerpackV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Neben weiteren, zum Teil weitreichenden Änderungen sieht die Novellierung für Inverkehrbringer von Verpackungen insbesondere die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung vor.

Die neue Vollständigkeitserklärung gilt schon jetzt.

Weitere Infos gibt es bei www.interseroh-news.de

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Fr 16. Mai 2008, 13:31
von Jos
hallo,

das einfachste wird sein sich beim dualen system deutschland "grüner Punkt" anzumelden.
zudem man dann auch die informationspflichten (kostenlose rücknahme von verpackung usw.) nicht hat.
da es sich bei den meisten versendern wohl nur um die versandkartons handelt, verkaufsverpackungen sind meist schon vom hersteller mit dem grünen punkt gekennzeichnet, sind auch die kosten noch zu ertragen. abgerechnet wird beim dualen system in der regel einmal jährlich rückwirkend, für papier und pappe mit 17,5 cent netto pro kg. unterm strich billiger als eine kostenpflichtige abmahnung.

gruß,

jos

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Sa 17. Mai 2008, 04:57
von mmaass
Sofern der Shopbetreiber nicht irgendwann auch noch gezwungen wird, die Verpackungen auf seine Kosten vom Kunden zurücknehmen zu müssen, also für den Rückversand auf zukommen, ist das ja generell nicht das Problem aber ich hab da arge Befürchtungen.

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Sa 17. Mai 2008, 08:40
von Jos
Sofern der Shopbetreiber nicht irgendwann auch noch gezwungen wird, die Verpackungen auf seine Kosten vom Kunden zurücknehmen zu müssen, also für den Rückversand auf zukommen, ist das ja generell nicht das Problem aber ich hab da arge Befürchtungen.


rein rechtlich gesehen ist das doch jetzt schon der fall das der shopbetreiber die verpackung kostenlos zurücknehmen muß, es sei denn er hat einen vertrag mit einem entsorger der die rücknahme der verpackung beim kunden regelt. da unsere kunden jedoch nicht vor unserer haustür wohnnen ist die konsequenz der rückversand der gebrauchten verpackung per post oder paketdienst auf kosten des versenders/shopbetreibers.

gruß

jos

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Sa 17. Mai 2008, 09:14
von mmaass
Naja so ganz eindeutig ist das noch nicht.
Man muss die Verpackung kostenfrei zurück nehmen, dass heisst aber nicht, dass man den Rückversand bezahlen muss.
Der Rückversand hat nichts mit der kostenfreien Rücknahme der Verpackung zu tun, bzw. müssten das erst die Gerichte entscheiden, ob man auch den Rückversand bezahlen muss.
Bei der Rücknahme der Verpackung darf nur keine Gebühr auferlegt werden.

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Sa 17. Mai 2008, 11:04
von Jos
das ist genau das problem das dies alles nicht so eindeutig geregelt ist, dadurch bewegt man sich da auf ganz dünnem eis.
solange es der gesetzgeber nicht schafft hier für rechtssicherheit zu sorgen, stichwort ist auch hier das widerrufsrecht, läuft man immer gefahr in die abmahnfalle zu tappen und einige findige (sogenannte) rechtanwälte nutzen doch genau diese lücken im gesetz und haben sich mittlerweile darauf spezialisiert und vergolden sich doch ihre är... ähh nasen mit abmahnungen.

hier ein link zu thema verpackungsverordnung
http://www.internetrecht-rostock.de/information-verpackungsverordnung.htm

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Mo 19. Mai 2008, 13:08
von mmaass
Ja, dass passt an vielen Stellen leider noch nicht so richtig.

Aber die ersten Urteile gibt es ja jetzt auch schon, wo der Streitwert eben wegen solcher Abmahnungen runtergesetzt wurde und diese somit "nur" noch z.B. bei 150,- EUR lag.
Wenn sich dies weiter durch setzt, wird es sich nicht mehr lange lohnen. Hoffen wir das beste. :)

Wichtig ist zumindest, dass man den Absatz mal reinnehmen sollte, so muss der Anwalt zumindest eine Testbestellung machen, um es zu überprüfen und das werden wohl die wenigsten machen. :)

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Mi 11. Jun 2008, 07:53
von M.Walter
habe gerade beim "grünen Punkt" angerufen. Bei mir geht es um ca 1kg Karton als Verpackung im Jahr --> Antrag abgelehnt wegen zu geringen Umsatz für den "grünen Punkt". Es handelt sich hier um Cents!
Jetzt soll ich beim Bundesamt für Umweltschutz anrufen und wenn die mich wieder zum " :mrgreen: " verweisen, dann darf ich mit dem Vorgesetzten des :mrgreen: sprechen!
Gruß
Michael

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: Mi 11. Jun 2008, 09:37
von mmaass
Ja, so kann es einen gehen in unserem bürokratischen Staat. :)
Da fragt man sich manchmal, kann ein Beamter so langsam sein, dass man die neuen Gesetze gar nicht mit bekommt?

Re: Änderung der Verpackungsordnung

BeitragVerfasst: So 24. Mai 2009, 23:08
von mstenz
Ich habe eine Frage dazu.

Da die verlinkten Webseiten schon sehr alt sind und auf einer sogar zu lesen ist, dass diese Verordnung so nicht mehr gilt, würde ich gerne erfahren in wiefern das Thema noch aktuell ist.

Reicht es einfach in die AGB zu schreiben, dass Verpackungsmaterial kostenfrei zurückgenommen wird? (Im normalfall wird das eh fast keiner in Anspruch nehmen)

Danke.

Grüße,

Mstenz