Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 24.1.2008 (3 W 7/08) erneut entschieden, dass eine Klausel in der Widerrufsbelehrung oder AGB, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden, unwirksam und wettbewerbswidrig ist und somit seine Rechtsprechung gefestigt. Eine solche Klausel stelle eine unzulässige Einschränkung des gesetzlich garantierten Widerrufsrechtes dar, so das Gericht.
Dies ist auch eine sehr beliebte Quelle für Abmahnungen, da wir dies auch des öfteren schon gesehen haben in Shops, wollen wir hiermit auch nochmal darauf hinweisen.