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Ein Lichtblick - OLG Naumburg kürzt Abmahnungskosten

BeitragVerfasst: Fr 4. Jul 2008, 10:47
von mmaass
Das OLG Naumburg hat mit Beschluss v. 18.07.2007 (10 W 37/07) entschieden, dass ein Streitwert von 2.000 € für jeden Fehler der Widerrufsbelehrung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angemessen sei. Obwohl dies deutlich mehr ist als andere Gerichte festlegten, scheint die Zeit exorbitanter Streitwerte bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen endlich vorbei zu sein.

Dass heisst, sollte man von einer Abmahnung betroffen sein, ruhig sich währen, denn meisstens werden 15.000 EUR Streitwert gefordert, was in den Fällen immer ca. 800 - 1000 ,- EUR Zahlungen bedeutet. Ein Einspruch, bzw. eine Streitwertbeschwerde kann in diesem Fall helfen und die Summe zumindest auf 150,- EUR z.B. runter reduzieren.