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GEZ

BeitragVerfasst: Fr 24. Apr 2009, 13:53
von Jos
hallo,

nachdem nun die entscheidung gefallen ist das private pc's die auch beruflich, b.z.w. beruflich/geschäftlich in privaten räumen, genutz werden doch gebührenpflichtig sind, scheint die GEZ nun aktiv zu werden. wenn auch die gebühr für ein sogenanntes neuartiges rundfunkgerät mit 5,76€ mtl. sich noch in grenzen hält empfinde ich dies doch als reine abzockerei. wer benutzt seinen pc denn schon als fernseher oder radio, zumal das angebot im netzt, vor allem von den öffentlich rechtlichen, sich doch sehr im rahmen hält und von der qualität dann doch eher bescheiden ist. jeder kleine sexfilm anbieter schafft es sein angebot mit zugangsdaten gegen unberechtigte benutzung abzusichern, nur die öffentlich rechtlichen scheinen das nicht zu wollen da man hier wohl eine weitere möglichkeit gefunden hat abzuzocken.

jedenfalls werden die von mir keine einzugsermächtigung bekommen, sollen mal schön rechnungen verschicken und die erteilte private einzugsermächtigung werde ich auch widerrufen. wenn dann sollen die auch was tun fürs geld.

gruß,

jos

Re: GEZ

BeitragVerfasst: Fr 24. Apr 2009, 14:50
von mmaass
Haben Sie es also doch geschafft, hast Du da eine Quelle, wo man das nachlesen kann?

Weil das ganze auch im Business wurde doch kurzerhand zu Fall gebracht, dass jeder Rechner im Büro zahlen muss.

Re: GEZ

BeitragVerfasst: Fr 24. Apr 2009, 15:47
von Jos
hallo,

diese artikel dazu waren letztens bei t-online veröffentlicht

http://computer.t-online.de/c/18/22/32/42/18223242.html

http://computer.t-online.de/c/18/23/43/86/18234386.html

gruß


jos

Re: GEZ

BeitragVerfasst: Sa 12. Sep 2009, 10:42
von Martens
Das hier sollte alle interessieren, die vom Homeoffice aus arbeiten: Laut dem Urteil vom 15.07.2008 des VG Braunschweig brauchen Rundfunkteilnehmer, die bereits privat an die GEZ zahlen und von zu Hause aus arbeiten, ihre PCs nicht zusätzlich anzumelden (entgegen der Formulierungen auf der GEZ-Homepage).

Viele Grüße
Martin

Quelle: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 001494%20A

Re: GEZ

BeitragVerfasst: Sa 12. Sep 2009, 11:03
von Jos
hallo,

Das hier sollte alle interessieren, die vom Homeoffice aus arbeiten: Laut dem Urteil vom 15.07.2008 des VG Braunschweig brauchen Rundfunkteilnehmer, die bereits privat an die GEZ zahlen und von zu Hause aus arbeiten, ihre PCs nicht zusätzlich anzumelden (entgegen der Formulierungen auf der GEZ-Homepage).


genau gegen dieses urteil entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 12.03.2009
[Aktenzeichen: 7 A 10959/08.OVG] anders.

quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7641.htm

gruß,

jos

Re: GEZ

BeitragVerfasst: So 13. Sep 2009, 09:56
von Martens
Jos hat geschrieben:genau gegen dieses urteil entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 12.03.2009
[Aktenzeichen: 7 A 10959/08.OVG] anders.


Hallo Jos,

in dem von Dir aufgeführten Urteil geht es um die Internetnutzung innerhalb eines Betriebes, der scheinbar nicht Teil der Privatwohnung ist und, falls doch, für die aber kein anderes Empfangsgerät angemeldet ist. Ich vermute, das wäre ansonsten erwähnt worden. Der Kläger begründet ja damit, dass er bei der ausschließlich beruflichen Nutzung keine öffentlich-rechtlichen Angebote in Anspruch nimmt. Eine ähnliche Problematik gibt es schon seit jahrzehnten z. B. für Firmen, die für ein Fernsehgerät die volle Gebühr zahlen müssen, obwohl sie darauf nur Schulungsvideos vorführen. Für die GEZ zählt aber die gegebene Empfangsmöglichkeit pro Haushalt/Grundstück und nicht die tatsächliche Nutzung.
Das von mir verlinkte Urteil betrifft Unternehmer, deren Betriebsstätte sich innerhalb der eigenen Privatwohnung befindet (was ja bei vielen Betreibern kleiner Online-Shops der Fall ist) und für diesen Haushalt bereits ein Gerät angemeldet ist.

Viele Grüße
Martin