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EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: Fr 24. Jun 2011, 20:43
von Smicha
Cool, die Eu kann ja im Zusammenhang mit Versandhandel auch mal positive Akzente setzen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/0 ... l-moglich/

V.G. Micha

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: Sa 25. Jun 2011, 12:06
von bigfraggle
Finde ich durchaus interessant:

Kosten der Zahlungsart

Die Richtlinie verbietet es, dass der Händler vom Verbraucher Zuschläge für die gewählte Zahlungsart verlangt, die über die Kosten hinausgehen, die dem Händler für die Verwendung dieser Zahlungsart entstehen.

Muss der Händler z.B. bei Kreditkartenzahlungen 1,5% des Kaufpreises als Provision an den Clearer zahlen, ist es ihm künftig untersagt, höhere Zuschläge als diese 1,5% zu verlangen.


Was passiert bei nichtprozentualen pauschalen Gebühren (wie man sie z.B. auch nur im Randshop eingeben kann)?
Ist doch meistens eine Mischkalkulation...

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: So 26. Jun 2011, 10:10
von mmaass
Schöner Beitrag.
Habe ich gleich in unsere Todo geschrieben. Aber glücklicherweise haben wir ja bis Mitte 2013 Zeit. ;)

Auf jeden Fall wird es dann so werden, dass man zusätzlich einen Prozentsatz eingeben kann sowie eine Maximale höhe der Gebühr, da man nicht alles auf den Kunden umälzen sollte.

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: So 26. Jun 2011, 10:14
von bigfraggle
Ich frage mich aber schon, wie man das umsetzen soll...

Man nehme z.B. Paypal. Die verlagen standardmäßig 1,9% zzgl. 0,35 Euro.
Wenn man hier jetzt den Kunden an den Gebühren beteiligen will, kann man das doch in keinem Shopsystem der Welt realisieren.

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: So 26. Jun 2011, 10:23
von mmaass
Wow, hast Du 5000,- EUR Umsatz mit Paypal im Monat? Weil die 1,9% sind doch erst ab der Summe oder?

Ja, dass kann man schon umsetzen, es ist die Frage, ob man das will.
Weil wenn man 10,- EUR Gebühren hat, weil der Kunde soviel bestellt hat, wird dieser nicht bestellen, wenn ihm diese Gebühren auferlegt werden.
Vielmehr geht es dann mehr nur darum, dass die Gesetze eingehalten werden und man nicht abgemahnt wird, wenn man halt eine Pauschale macht und die über dem liegt, was Prozentual vorhanden ist.
Weil, dass wird ja wieder ein gefundenes Fressen für die Abmahnanwälte.

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: So 26. Jun 2011, 11:29
von bigfraggle
Nee, 1,9% sind bis 5000 Euro Umsatz. Das geht dann bis 1,2% runter... ;)

Problem gerade bei Paypal ist ja, dass das Ganze a) zu teuer und b) auch nicht so sichererer ist, wie man immer kundtun möchte. Und gerade Shops, die Downloads verkaufen, bekommen von Paypal Null Garantien - es sei denn, man sorgt für riesigen Umsatz natürlich.
Da fährt man mit Sofortüberweisung oder Micropayment (eBank2Pay) i.d.R. günstiger.

Von daher wird bei mir halt jeder 50 Cent zahlen müssen, der Paypal nutzen möchte. Da mein günstigster Artikel 9,99 Euro kostet, haut das mit meiner Gebühr aber hin, weswegen ich mir da auch keine Gedanken machen werde.

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: Mo 27. Jun 2011, 08:47
von Jos
hallo,

Zuschläge für die gewählte Zahlungsart ....


ist bei PayPal ja schon so ne sache, da PayPal in seinen statuten ja eigentlich verbietet die gebühren dem kunden zu berechnen. hier würde ich dies, wenn es sich generell nur um 0,50 € handelt, einfach als "Bearbeitungsgebühr" wegen zusätlichem aufwand ausgeben.

wie steht es jedoch mit der nachnahmegebürhr? briefnachnahme 2,40€, paket 5,00€. bisher setze ich auch bei briefnachnahme den höheren satz an, ist zwar nicht ganz gerecht, läßt sich momentan aber nicht anders lösen. wie wäre das im randshop zu realisieren um hier die gebühren entsprechend auszuweisen?

die neue regelung wirft dann doch so einige fragen auf.

gruß,

jos

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: Mo 27. Jun 2011, 09:24
von bigfraggle
Jos hat geschrieben:ist bei PayPal ja schon so ne sache, da PayPal in seinen statuten ja eigentlich verbietet die gebühren dem kunden zu berechnen. hier würde ich dies, wenn es sich generell nur um 0,50 € handelt, einfach als "Bearbeitungsgebühr" wegen zusätlichem aufwand ausgeben.


Ich nenne es Servicepauschale... ;)

Im Übrigen bin ich mir garnicht sicher, ob dieses Verbot (was m.E. auch früher schon rechtlich bedenklich war) überhaupt noch gilt. In den AGB ist davon jedenfalls nichts mehr zu lesen.

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: Mo 27. Jun 2011, 19:58
von Jos
hallo,

es ging mir ja auch eigentlich nicht um PayPal sondern um das nachnahme problem, wie bereits oben beschrieben, weil dort bei briefnachnahme und paket unterschiedliche nachnahme gebühren entstehen die man in der größenordnung wohl kaum noch mit einer bearbeitungs- oder servicegebühr umschreiben kann.

gruß,

jos

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: Mo 27. Jun 2011, 20:09
von mmaass
Sowas lässt sich immer vernünftig lösen aber das kann man nicht im Standard realisieren.
Das müsste man nach bedarf anpassen oder anpassen lassen.
Die meissten Unternehmen machen Mischkalkulationen, auch um den Kunden nicht zu verwirren, in dem er immer wieder andere Preise sieht.
Es ist halt auch schwer, viele Lösungen einzubauen und dann noch übersichtlich zu bleiben.

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: Di 28. Jun 2011, 07:42
von bigfraggle
Ist halt nur die Frage, ob diese Mischkalkulation später rechtswidrig ist...

Re: EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

BeitragVerfasst: Di 28. Jun 2011, 09:01
von mmaass
Tja, dass kann gut möglich sein. Dann müsste man den niedrigsten Preis nehmen und wie die grossen, z.B. Amazon die Versandkosten in den Artikelpreis mit aufnehmen.