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Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Fr 1. Mär 2013, 15:24
von mp-tierbedarf
Hi, ich hab bei mir in der Bestellung den Haken für die Bestätigung der AGB und des Wiederrufs nicht.
Der müsste doch normalerweise vorhanden sein oder?

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Fr 1. Mär 2013, 17:37
von moddey
Ja das soll wohl laut Aussage mmaass ok so sein. Ist auch in der Demo nicht mehr vorhanden. Ich werde den Shop so aber nicht Online stellen. Wollen wir hoffen das sich jemand erbarmt und da wieder ein Bestätigskästchen reinmacht.

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Sa 2. Mär 2013, 19:38
von bonsai
moddey hat geschrieben:Ja das soll wohl laut Aussage mmaass ok so sein. Ist auch in der Demo nicht mehr vorhanden. Ich werde den Shop so aber nicht Online stellen. Wollen wir hoffen das sich jemand erbarmt und da wieder ein Bestätigskästchen reinmacht.


Einfach mal lesen -> http://www.it-recht-kanzlei.de/2/Die_Lo ... ozess.html

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Sa 2. Mär 2013, 21:06
von mp-tierbedarf
Das hatte ich gestern allerdings anders gelesen. Das der Kunde bestätigen muss. Ich find nur leider den Link nicht mehr. Muss ich spätestens Montag weiter schauen wo der ist.

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: So 3. Mär 2013, 07:38
von moddey
@bonsai
Ich bezweifle ja nicht das die Gesetzeslage so ist wie dein Link beschreibt. Ich gehe aber davon aus, da alle anderen Shops die ich kenne eine Checkbox haben (und auch der z.B Randshop in der Version 1.5.1) irgendwann mal ein findiger Abmahnanwalt einfach mal eine Abmahnung verschickt. Was spricht dagegen so eine Checkbox einzubauen? Warum soll ich ein Risiko eingehen?

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Mo 4. Mär 2013, 08:31
von mmaass
Wir machen ja nichts einfach aus dem Bauchgefühl heraus. :)

Und Abgemahnt werden kannst Du aus tausenden Gründen aber es wird kaum einer Abmahnen, wenn die Gesetzeslage eindeutig ist.
Und wenn Du Dir unsicher bist gibt es im Randshop Protected Shops sowie Janowlaw, wo man sich registrieren kann für ca. 15,- EUR im Monat.

Nur mal eine Vermutung, Du fragst ja hier im Forum, sprich, Du konsultierst keinen Anwalt, ärgo Du machst Deine AGB selbst? Ergebnis, Du hast ein ziemlich hohes Risikopotential was falsch zu machen und abgemahnt zu werden. Wenn dem so ist, ist Deine Häckchen Frage wirklich das kleineste Problem. :)

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Mo 4. Mär 2013, 09:10
von dinos
mmaass hat geschrieben:Du machst Deine AGB selbst? Ergebnis, Du hast ein ziemlich hohes Risikopotential was falsch zu machen und abgemahnt zu werden. Wenn dem so ist, ist Deine Häckchen Frage wirklich das kleineste Problem. :)

Hallo zusammen, warum hier etwas lange diskutieren was nicht Gesetz ist, gibt sicher wichtigeres. Möchte aber trotzdem mal auf einen Artikel zu dem Thema AGB verweisen: http://rechtsanwalt-schwenke.de/kann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden/

Cu Dinos

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Mo 4. Mär 2013, 09:13
von mp-tierbedarf
Hi, ich hab AGB etc. über Janowlaw. Allerdings sind diese nicht bei den aktuellen 14 Tagen im Rückgaberecht auf dem Laufenden gewesen.

Ist mir schon klar das ihr es nicht aus dem Bauchgefühl raus macht, allerdings wird überall etwas anderes erwähnt. Somit wäre es doch eigentlich nicht schlimm wenn man sowas sicherheitshalber drinnen läßt....wie zum Beispiel dieser Hacken.

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Do 7. Mär 2013, 11:23
von mmaass
Wenn wir alles Sicherheitshalber machen würden, dann könnte der Kunde den Preis des Produktes nicht mehr finden und die Bestellübersicht würde einer Artikeldetailansicht gleichen.
Es wird immer und überall jemand versuchen abzumahnen, leider lässt es die Gesetzgebung zu.
Wenn man die Möglichkeit hat, das Häckchen raus zu lassen, da dies legitim ist, dann ist dies eigentlich auch die bessere Variante, da dies weniger Kaufabbrüche nach sich zieht.

Re: Bestätigungshaken

BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 12:01
von merzi
Ist schon klar, abgemahnt kann fast alles werden, aber jedes großes Versandunternehmen hält am"Häckchen" fest, was der ein oder andere Rechtsanwalt dazu sagt, wehm interessiert das?

Irgendein Anwalt sieht das anders und mahnt ab, was jetzt? Unterlassungserklärung unterschreiben und Zahlen, oder Klagen?

Bei einer Klage, kommt es dann auf die Richter an, der eine sieht es so, der Andere so, also, vielzu riskant, warum ein Risiko eingehen, dessen Ausgang keiner kennt?

Gruß
Peter