Hi,
Beim Abschluss der Bestellung, zum Beispiel unterhalb der Widerrufserklärung, müssten eine Checkbox und ein Text "Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Verabreitung der personenbezogenen Daten" rein. Hat das jemand vielleicht schon umgesetzt und kann ein kleines Howto dazu zur Verfügung stellen? Ohne diese Einbindung dürfte es ab 25. Mai heikel werden...
Also ich bin kein Rechtsanwalt und somit nicht in der Lage das juristisch einzuschätzen. Aber lesen dürfen wir ja alle und so habe ich das mal getan. In der DSGVO sind in Art. 6 "Rechtmäßigkeit der Verarbeitung" mehrere Zulässigkeitstatsbestände genannt - u.a.
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
1 a:
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; - das wäre also hier die Checkbox mit entsprechendem Text
aber
1 b:
die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen; - also hier dürfe es sich um einen Vertrag bzw. eine Vertragsanbahnung handeln und müsste nicht zusätzlich noch eine Einwilligung eingeholt werden.
Natürlich kann es komplizierter werden, denn der Auftrag / Vertrag kann auch widerrufen werden.... Hierzu kann / darf / sollte ich mich nicht weiter aus dem Fenster lehnen. Mich würde eben nur für diesen ersten Step - also die Bestellung interessieren, woher die Info mit Einwillungserklärung durch Checkbox für die Bestellung kommen mag? Ich versteh nicht für was das gut sein soll?
Viele Grüße
Catau