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Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Do 17. Mär 2011, 19:50
von freebrug
Hallo zusammen,

ist eigentlich noch niemanden aufgefallen, dass die PDF-Rechnung nicht die Anforderungen an § 14 USTG erfüllt? Dafür soll man EUR 100 zahlen?

1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Rechnungsausstellers erfüllt
2. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers erfüllt
3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer erfüllt
4. Ausstellungsdatum erfüllt
5- Fortlaufende Rechnungsnummer erfüllt
6. Zeitpunkt der Lieferung oder der Leistung fehlt !!!
7. Menge und Bezeichnung der Ware und / oder Art und Umfang der Leistung erfüllt
8. Nettobetrag fehlt !!!
9. Mehrwertsteuersatz in Prozent erfüllt
10. Mehrwertsteuerbetrag erfüllt
11. Gesamtbetrag (Bruttobetrag) Keine Pflicht
12. Fälligkeitsdatum Keine Pflicht

Liebes Randshop-Team, bitte bessert nochmals Eure PDF-Rechnung nach.

Kann man eigentlich auch das Logo integrieren ?
Kann ich auch die RG ohne Steuer austellen (mit Hinweis auf Steuerbefreiung auf Rechnung) bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

Ich würde gerne das Modul kaufen, bräuchte aber diese Nachbesserungen.

Grüße freebrug

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Do 17. Mär 2011, 20:14
von mmaass
Danke für die Anregungen, obwohl der Kommentar mit den 100,- EUR gut und gerne weggelassen werden könnte, wenn man mal davon ausgeht, was man gratis an Leistung bekommt.

Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG ist dies richtig aber es ist auch richtig, dass ein Lieferschein die gleiche Aufgabe der Leistungsangabe erfüllt, welches in unserem System erstellt werden kann.
Wir werden aber gerne noch den Zusatz integrieren "Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum".

Weiterhin ist für den Endkunden die Bruttosumme sowie die enthaltene MwSt verpflichtend, nicht aber der Nettobetrag, da die MwSt inkl. und nicht zzgl. ist.
Im Handel ist es so, dass die Nettosumme angezeigt wird. zzgl. der MwSt sowie dann der Gesamtsumme.

Ein Logo kann unter Einstellungen hoch geladen werden.
Für eine Kleinunternehmerregel muss man die Auslandskundengruppe nehmen und die Texte anpassen. Die Auslandskundengruppe zeigt die Preise Netto ohne MwSt an.

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Fr 18. Mär 2011, 12:59
von freebrug
mmaass hat geschrieben:Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG ist dies richtig aber es ist auch richtig, dass ein Lieferschein die gleiche Aufgabe der Leistungsangabe erfüllt, welches in unserem System erstellt werden kann.
Wir werden aber gerne noch den Zusatz integrieren "Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum".


In der Tat kann sich das Lieferdatum auch aus dem Lieferschein ergeben. Dabei muss sich aber aus dem Lieferschein neben dem eigentlichen "Lieferscheindatum" auch das Datum der Lieferung ergeben. Dies ist leider nicht der Fall. Darüber hinaus bräuchte es dann noch in der Rechnung einen Hinweis, dass das Lieferscheindatum dem Lieferdatum entspricht. Der Lieferschein muss dann immer gemeinsam mit der Rechnung archiviert werden.

mmaass hat geschrieben:Weiterhin ist für den Endkunden die Bruttosumme sowie die enthaltene MwSt verpflichtend, nicht aber der Nettobetrag, da die MwSt inkl. und nicht zzgl. ist.
Im Handel ist es so, dass die Nettosumme angezeigt wird. zzgl. der MwSt sowie dann der Gesamtsumme.


In der Rechnung muss das Entgelt für die Lieferung oder die sonstige Leistung angegeben sein. Dabei ist das Entgelt nach den Steuersätzen und den einzelnen Steuerbefreiungen aufzuschlüsseln, § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG. Die gesonderte Angabe des Entgelts ist eine der elementaren Vorschriften, da nur auf der Basis des Entgelts die Richtigkeit der gesondert ausgewiesenen USt überprüft werden kann.

Die Angabe in der Rechnung ist unabhängig davon, ob zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger eine Bruttopreisvereinbarung oder eine Nettopreisvereinbarung getroffen worden ist. Diese - rein zivilrechtlich wirkende - Vereinbarung über den zu zahlenden Preis hat keinen Einfluss auf die vom leistenden Unternehmer in der Rechnung aufzunehmenden Abrechnungsbestandteile.

Die Finanzverwaltung ging früher davon aus, dass auch der ausschließliche Ausweis des Bruttobetrags (also inklusive der USt) in einer Rechnung ausreichend war, wenn in der Rechnung die in diesem Bruttobetrag enthaltene USt gesondert angegeben war, Abschn. 202 Abs. 4 UStR 2000. Durch das Urteil des BFH v. 27.7.2000 (V R 55/99, UR 2001, 29) ist dieser praxisfreundlichen Vereinfachung der Boden entzogen.
Mittlerweile ist dies auch i. d. F. des Gesetzes so umgesetzt worden, sodass eine ordnungsgemäße Rechnung ohne Angabe des (Netto-)Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags nicht vorliegen kann.

mmaass hat geschrieben:Für eine Kleinunternehmerregel muss man die Auslandskundengruppe nehmen und die Texte anpassen. Die Auslandskundengruppe zeigt die Preise Netto ohne MwSt an.

Ja, gleichzeitig müsste dann in der Rechnung aber noch der Hinweis auf die Steuerbefreiung angedruckt werden. Dieser könnte etwa so aussehen:
Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

Grüße Freebrug

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Fr 18. Mär 2011, 18:27
von Magnus
eine feine Sache, wenn jemand so detailliert Infos liefert. Ganz vielen Dank!!

Magnus

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Sa 19. Mär 2011, 17:28
von mmaass
Zu Punkt zwei, wie hättest Du es denn gerne?

Wir haben dies in Absprache mit mehreren Steuerberatern vor 4 Jahren beabsichtigt geändert, nach dem es viele Probleme bei Shopbetreibern gab mit den Zahlungen, denn es wurde des öfteren dann nur die Nettosumme überwiesen.
Zwecks Prüfungen hat es seit 4 Jahren keine Probleme gegeben, was auch anhand einer Endkundenrechnung nachvollziehbar ist, da diese von Kundenseite nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist und das ist im Regelfall der Grund für Reklamationen von Rechnungen ist.

Wenn es da Vorschläge gibt, die den Kunden nicht verwirren, werden wir dies natürlich gerne wieder in die nächste Version integrieren.

Zu dem letzten Punkt, ja dass meinte ich mit dem Text anpassen. Dies kann man einfach in der Language Datei machen, da die Europakunden auch einen Text bekommen.

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Di 22. Mär 2011, 07:05
von freebrug
Bezüglich der Rechnungsgestaltung habe ich hier ein einfaches und schönes Beispiel gefunden.
http://www.easybill.de/images/content/vorlagen/Rechnungvorlage_mit_Umsatzsteuer.pdf
(Mit dem Anbieter habe ich im Übrigen nichts zu tun)

Würde mich freuen, wenn Ihr das in die nächste Version integrieren könntet.

Ansonsten ist der Randshop wirklich sehr gut gelungen.

Grüße freebrug

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Di 22. Mär 2011, 08:16
von Jos
hallo,

um zu erreichen das netto rechnungen ausgegeben werden müßte es doch ausreichen wenn ich den entsprechenden kunden der kundengruppe "geschäftskunden" zuordne. dann werden rechnungen mit nettobeträgen zzgl. umsatzsteuer ausgegeben wie in dem beispiel.

gruß,

jos

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Di 22. Mär 2011, 10:36
von mmaass
@freebrug
Ich bin irritiert, erst mal danke für das PDF Beispiel aber das wäre eine Rechnung für Geschäftskunden.
Bei Endkunden muss die MwSt inkl. sein nicht zzgl.

Wäre dies rechtmäßig, würde es sich mit dem Gesetz widersprechen der Darstellung der Umst neben dem Preis beim Artikel, da hier eindeutig steht, dass bei Endkunden inkl. MwSt stehen soll.
Wenn beide Darstellungen legitim wären, sich aber unterscheiden bei Artikel und Rechnung, würde dies sich auch in vielen Beschwerden äußern, da es bei inkl. und zzgl. MwSt Rundungsdifferenzen gibt, womit der ein oder andere Kunde sich betrogen fühlen würde, besonders, wenn die Rundungsdifferenzen bei größeren Beträgen noch deutlicher werden.

Wenn Dir das so reicht wie in der Beispielrechnung, dann ist es genauso wie Jos schon geschrieben hat, dies macht der Kundentyp Geschästskunde, den man in der Kundengruppe einstellen kann. Somit wäre dieser Punkt für Dich erfüllt. ;)

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Mi 23. Mär 2011, 12:44
von mmaass
So, die neue Version ist draußen und die beiden Punkte sind integriert.

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Fr 1. Apr 2011, 12:03
von markus s
hi,
was heisst eigentlich "draussen " - wo bekomme ich diese geänderten infos ?
danke

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Fr 1. Apr 2011, 13:44
von mmaass
Hast Du das Modul? Das gehört zum kostenpflichtigen Modul.
Wenn Du es schon gekauft hast und erst vor kurzem, dann kannst du es wieder im Account runterladen. Wenn vor längerer Zeit, dann bitte Rechnr. angeben und einfach schreiben, dann wird es Dir zugeschickt.

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Sa 16. Apr 2011, 22:55
von freebrug
mmaass hat geschrieben:@freebrug
Ich bin irritiert, erst mal danke für das PDF Beispiel aber das wäre eine Rechnung für Geschäftskunden.
Bei Endkunden muss die MwSt inkl. sein nicht zzgl.


Die Sache liegt etwas anders: Nach §14 Abs.2 Nr.2 UStG bist Du verpflichtet innerhalb von sechs Monaten einem anderen Unternehmer (also Geschäftskunden) eine Rechnungen mit den Angaben: Nettobetrag (= Bemessunggrundlage der Steuer), Steuersatz und Steuerbetrag auszustellen. Die Angabe des sich daraus ergebenden Bruttobetrags ist freiwillig, aber absolut sinnvoll, da dies dem Überweisungsbetrag bzw. Endbetrag entspricht.

Für Leistungen oder Lieferungen an NIcht-Unternehmer (also Privatkunden) besteht lediglich eine Berechtigung Rechnungen auszustellen. D.h. eigentlich muss gegenüber Privatpersonen gar keine Rechnung ausgestellt werden. (Siehe auch hier §14 Abs.2 Nr.2 USTG). Sehr interessant oder? In der Praxis wird selbstverständlich generell eine Rechnung ausgestellt. Dies erleichtert auch den Nachweis bei der Abwicklung von Garantiefällen etc.

Um auf Deine Frage zurückzukommen: Es gibt lt. Gesetz keine wie von Dir beschriebene Unterscheidung im Steuerausweis. Vielmehr ist die Ausstellung von Rechnungen an Privatpersonen freiwillig. Macht auch Sinn, da nur Geschäftskunden die Vorsteuer ziehen können. Und Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach §15 UStG sind nun mal die Rechnungsangaben nach §14 UStG. Eine Privatperson kann keine Vorsteuer ziehen und braucht deshalb zumindest aus Sicht des Umsatzsteuerrcht keine Rechnung ausgestellt bekommen.

mmaass hat geschrieben:Wäre dies rechtmäßig, würde es sich mit dem Gesetz widersprechen der Darstellung der Umst neben dem Preis beim Artikel, da hier eindeutig steht, dass bei Endkunden inkl. MwSt stehen soll.
Wenn beide Darstellungen legitim wären, sich aber unterscheiden bei Artikel und Rechnung, würde dies sich auch in vielen Beschwerden äußern, da es bei inkl. und zzgl. MwSt Rundungsdifferenzen gibt, womit der ein oder andere Kunde sich betrogen fühlen würde, besonders, wenn die Rundungsdifferenzen bei größeren Beträgen noch deutlicher werden..


Richtig: Preisangaben gegenüber Endverbrauchern müssen immer inkl. Umsatzsteuer sein. Dies hat der BGH des öfteren entschieden. D.h. Im Shop müssen immer die Angaben inkl. MwSt angegeben werden. In der Rechnung. soweit diese an Endverbraucher ausgestellt wird, muss entsprechend BGH auch der Gesamtbetrag drauf. Dagegen würde es gemäß Umsatzsteuergesetz ausreichen Netto,Steuer, Steuersatz anzugeben. Mann muss also immer alles im Auge behalten.

Nach dem Update sind nun alle gesetzlichen Angaben auf der Rechnung enthalten. Ich würde allerdings den Nettobetrag nicht so groß schreiben. Schließlich interessiert nahezu alle nur der Gesamtbetrag, da dies dem Überweisungsbetrag entspricht.

Tolle Arbeit vom Randshop-Team! :x

Grüße freebrug

Re: Steuerausweis in PDF-Rechnungen unvollständig

BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2011, 13:03
von mmaass
Mit den rechtlichen Grundlagen hast Du natürlich recht aber vergiss bitte nicht die Praxis, es sei denn, Du möchtest sämtlichen Steuerberatern und Buchhaltern Inkompetenz vorwerfen, die z.B. immer sagen, "keine Buchung ohne Beleg".
Paragraphen sind eine Sache aber nicht selten sieht die Praxis anders aus und schon bisher hatten unsere Rechnungen keine Probleme Prüfungen zu bestehen.
Natürlich bemühen wir uns um weitere Verbesserungen und haben daher auch Deine Vorschläge umgesetzt.