Hallo Randshop Team,
folgendes Problem stellt sich mir. Mein Shop wurde auf Abmahnsicherheit überprüft, der RA hat folgendes bemängelt.
"Laut der jüngsten Entscheidung vom LG Hamburg muss der Grundpreis bereits in den Angebotsübersichten erscheinen" Der Grundpreis ist in meinem Shop überall ersichtlich...in der Kategorienübersicht, so wie der detailierten Artikelbeschreibung. Nur halt nicht in der Angebotsübersicht.
Gibt s die Möglichkeit hier die Grundpreisangabe ersichlich zu machen? Oder muss dieser in die Überschrift (Wo eh zu wenig Textzeichen platz haben) da meine Überschriften abgeschnitten werden. Bild siehe Anhang
Besten Dank im Voraus.