Hmm, also der Händlerbund spricht von einem Liefertermin! Das ist für mich keine Angabe in TAgen sondern ein Datum. HIer mal ein Zitat:
[cite]
Die Vertragsbestätigung muss die folgenden Angaben enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat seine Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher bereits erfüllt, beispielsweise indem er die notwendigen Informationen mit der Bestellbestätigung per E-Mail versendet hat:
...
Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Liefertermin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und ggf. das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden;
[/cite]
Quelle:
http://onlinehaendler-news.de/recht/ges ... hluss.htmlIn meinen Augen sagt mir das folgendes:
1. Es genügt nicht beim Artikel, denn es gehört in die Bestellbestätigungsmail!
2. ein Termin ist ein Datum keine Angabe in Tagen. Das heißt der Shop müsste aus den hinterlegten Daten, der gewählten Versandart und dem Lieferstatus der Artikel berechnen, wann die Ware beim Verbraucher eintrifft.
Dass man als Händler nicht hellsehen kann und damit die Angaben kaum stimmen können ist eine ganze andere Sache. Es gibt ziemlich viele GEsetze, an die man sich in der Praxis gar nicht exakt halten kann. Aber wenn man die Angaben gar nicht erst macht, öffnet man ja jedem Abmahnanwalt Tür und Tor.